Äquivalenzstörung
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
De lege ferenda — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken … Deutsch Wikipedia
Ex aequo et bono — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken … Deutsch Wikipedia
Laesio enormis — Die Laesio enormis (lateinisch, wörtlich: erhebliche Schädigung), deutsch auch Verkürzung über die Hälfte oder Verbot der enormen Verletzung, ist ein Rechtsinstitut mit Ursprung im römischen Recht. Nach heute herrschender Meinung geht die laesio… … Deutsch Wikipedia
Latein im Recht — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken Römischen… … Deutsch Wikipedia
Liste lateinischer Rechtsbegriffe — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken … Deutsch Wikipedia
Rechtslatein — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken … Deutsch Wikipedia
Verkürzung über die Hälfte — Die Laesio enormis (lateinisch, wörtlich: erhebliche Schädigung), deutsch auch Verkürzung über die Hälfte oder Verbot der enormen Verletzung, ist ein Rechtsinstitut mit Ursprung im römischen Recht. Nach heute herrschender Meinung geht die laesio… … Deutsch Wikipedia
Miete — Mietbetrag; Mietpreis; Leihgebühr; Mietzins; Pacht; Mieteinnahme * * * Mie|te [ mi:tə], die; , n: 1. Preis, den man für das Mieten (von etwas) bezahlen muss: die Miete für die Wohnung bezahlen; die Miete wurde erhöht; nach einem Wasserschaden… … Universal-Lexikon
Geschäftsgrundlage — Ge|schạ̈fts|grund|la|ge 〈f. 19〉 gemeinsame Vorstellungen von Vertragspartnern über grundlegende Umstände, die nicht Vertragsinhalt sind * * * Geschäftsgrundlage, Zivilrecht: Umstände, die für die Parteien bei Vertragsschluss wesentlich sind und … Universal-Lexikon
Ausgleichsanspruch — Aus|gleichs|an|spruch, der (Rechtsspr.): Anspruch auf Ausgleichszahlung. * * * Ausgleichsanspruch, Recht: 1) im bürgerlichen Recht der aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) abgeleitete Anspruch auf Ausgleich grob unbilliger Härten … Universal-Lexikon