Äquivalenzstörung

Äquivalenzstörung
Äquivalẹnzstörung,
 
bei gegenseitigen Verträgen Störung des angemessenen Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung (bei langfristigen Verträgen z. B. durch Inflation), Geschäftsgrundlage.

Universal-Lexikon. 2012.

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